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Branchensoftware Phoenics erhält offizielle Bescheinigung von DGUV:
Phoenics wird den Anforderungen an die einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften für die gesetzliche Sozialversicherung ohne Ausnahme gerecht und erhält hierfür die schriftliche Bescheinigung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Unter Bezugnahme auf die Prüfergebnisse der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Berlin/München, den Prüfungshandlungen der DGUV-Revision in München sowie den Ordnungsmäßigkeitsbescheinigungen der Firmen UIMCert in Wuppertal und AixCellence in Beasweiler erhält die BG-PHOENICS GMBH für die Branchensoftware Phoenics am 1. Dezember 2008 die offizielle Bescheinigung über die Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften für die gesetzliche Sozialversicherung.
Mit der Gesamtverantwortung einschließlich Projektsteuerung und Prüfungsleitung wurde die DGUV-Revision betraut. Im Detail wurden folgende 4 Teilbereiche geprüft und zertifiziert:

  • die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften für die gesetzliche Sozialversicherung mit Sicht auf das Feststellungs- und Anordnungsverfahren entsprechend der SVRV und SRVwV durch DGUV-Revision, Fockensteinstraße 1, 81539 München
  • die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Erstellung der Softwarebescheinigung durch IDW PS 880 in Verbindung mit der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW FAIT RS 1, durch die Firma UIMCert, Unternehmens- und Informations-Management Certification, Moltkestraße 19, 42115 Wuppertal
  • die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (analog IDW ERS FAIT 3 i.V. IDW PS 330 und IDW PS 880), durch die Firma AixCellence, Management Service Consulting, Max-Beckmann-Straße 2 b, 52499 Baesweiler
  • die Einhaltung der grundsätzlichen it-bezogenen Verfahrenssicherheit nach § 17 SVRV i. V. m. § 40 SRVwV durch die DGUV-Revision (hier konkret IT-Revision), Fockensteinstraße 1, 81539 München.
Die Branchensoftware Phoenics entspricht sämtlichen Grundsätzen der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung für die gesetzliche Sozialversicherung und ist damit durchgängig revisionssicher. Eine Grundvoraussetzung für eine Branchenlösung, die alle Geschäftsprozesse der gesetzlichen Unfallversicherungsträger unterstützt, diese optimal aufeinander abstimmt und eine effiziente Abarbeitung aller fachlichen Geschäftsvorfälle ermöglicht.
Damit verbindet die Phoenics-Anwendung in idealer Weise die Anforderungen an hoch effiziente Geschäftsprozesse mit der Nutzung modernster Technik. Technologie als Innovationsfaktor und Investitionsschutz zugleich.

Für weitergehende Fragen zur Ordnungsmäßigkeitsprüfung oder zur Phoenics-Anwendung nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Website. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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